Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

Solaranlagen werden ab diesem Jahr im Ländle verbindlich vorgeschrieben. Ab 1. Januar gilt die Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten von Nicht-Wohngebäuden, also beispielsweise Betriebsgebäuden oder Hallen. Auch Parkplätze ab 35 Stellplätzen werden nur noch genehmigt, wenn sie mit einer Solaranlage überdacht sind. Für private Häuslebauer gilt die PV-Pflicht dann ab dem 1. Mai. Machen Sie sich aber keine Sorgen wegen der Kosten: Mit unserem Erfolgsmodell „PV für 0 Euro“ bekommen Sie das ganz einfach finanziert.